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Ratgeber · Vorsorge

Zahnärztliche Vorsorge und Bonusheft verständlich erklärt

Vorsorge bedeutet beim Zahnarzt vor allem: Probleme früh erkennen, solange sie noch klein sind. Gesetzlich Versicherte haben dafür feste Ansprüche.

Behandlungszimmer mit grünem Behandlungsstuhl
Behandlungszimmer 1 · Foto aus der Praxis Aysu

01

Was gesetzlich Versicherten zusteht

Diese Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall:

  • Zahnärztliche Kontrolluntersuchung zweimal im Kalenderjahr (im Abstand von mindestens vier Monaten)
  • Zahnsteinentfernung einmal im Kalenderjahr
  • Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren: Individualprophylaxe, z. B. Fluoridierung und Versiegelung der großen Backenzähne
  • Für Kleinkinder: Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat

02

Warum das Bonusheft bares Geld wert ist

Im Bonusheft werden Ihre jährlichen Kontrolltermine eingetragen. Brauchen Sie später Zahnersatz, erhöht ein lückenlos geführtes Heft den Festzuschuss der Krankenkasse:

  • Grundzuschuss: 60 % der Regelversorgung
  • Nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge: 70 %
  • Nach 10 Jahren: 75 %

03

Was bei der Kontrolle passiert

Die Zahnärztin sieht sich Zähne, Füllungen, Zahnersatz, Zahnfleisch und Mundschleimhaut an. Bei Bedarf werden Röntgenaufnahmen besprochen. Danach erfahren Sie, ob alles in Ordnung ist oder ob ein weiterer Termin sinnvoll ist.

04

Vorsorge beginnt zu Hause

Kein Termin ersetzt die tägliche Pflege. Was dabei wirklich zählt, lesen Sie im Ratgeber zur Zahnpflege.

Häufige Fragen

Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr; Regelungen der Krankenkassen können sich ändern.

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