01
Was gesetzlich Versicherten zusteht
Diese Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall:
- Zahnärztliche Kontrolluntersuchung zweimal im Kalenderjahr (im Abstand von mindestens vier Monaten)
- Zahnsteinentfernung einmal im Kalenderjahr
- Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren: Individualprophylaxe, z. B. Fluoridierung und Versiegelung der großen Backenzähne
- Für Kleinkinder: Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat
02
Warum das Bonusheft bares Geld wert ist
Im Bonusheft werden Ihre jährlichen Kontrolltermine eingetragen. Brauchen Sie später Zahnersatz, erhöht ein lückenlos geführtes Heft den Festzuschuss der Krankenkasse:
- Grundzuschuss: 60 % der Regelversorgung
- Nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge: 70 %
- Nach 10 Jahren: 75 %
03
Was bei der Kontrolle passiert
Die Zahnärztin sieht sich Zähne, Füllungen, Zahnersatz, Zahnfleisch und Mundschleimhaut an. Bei Bedarf werden Röntgenaufnahmen besprochen. Danach erfahren Sie, ob alles in Ordnung ist oder ob ein weiterer Termin sinnvoll ist.
04
Vorsorge beginnt zu Hause
Kein Termin ersetzt die tägliche Pflege. Was dabei wirklich zählt, lesen Sie im Ratgeber zur Zahnpflege.
Häufige Fragen
Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr; Regelungen der Krankenkassen können sich ändern.

